Sie übermitteln
uns Ihr zu übersetzendes Dokument am besten
als MS Word- oder PDF-Datei (große
Dateimengen als .zip-File gepackt) per
E-Mail. Dies ist der einfachste und
schnellst mögliche Weg. Alternativ kann
die Übermittlung per
Fax erfolgen. |
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Wir kalkulieren
Ihnen ein unverbindliches Angebot basierend auf
der berechneten Gesamtzeichenzahl Ihres
Dokumentes. |
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Nach Eingang Ihrer
Auftragsbestätigung wird Ihr Dokument durch
einen qualizierten Übersetzer bearbeitet und
anschließend sorgfältig Korrektur gelesen
und formatiert. |
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Nach Abschluß und
Fertigstellung bekommen Sie den übersetzten,
formatierten Text per E-Mail zugeschickt. |
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Beglaubigungen von Übersetzungen werden im
geschäftlichen Bereich, im privaten Bereichfür
und für amtliche Zwecke und Behorden
benötigt.
In Fällen in denen ein Urteil, Urkunde,
Registerauszüge, Verträge, usw. übersetzt werden
müssen, müssen diese in der Regel auch vom
Übersetzer beglaubigt werden.
In
der Beglaubigung bestätigt der Übersetzer die
Richtigkeit der Übersetzung mit einer
Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und
seinem Stempel.
In gewissen Fällen,
u.a. bei Vorlage im Ausland, muß die Beglaubigung
des Übersetzers noch von einem Notar
(Notary public) beurkundet und dann dessen
Beurkundung mittels einer Apostille
legalisiert werden. |